Das Wichtigste in Kürze:

In diesem Beitrag geben wir Ihnen eine kompakte NIS 2 Zusammenfassung: Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist ein bedeutender Schritt der EU zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie baut auf der ursprünglichen NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 auf – geht aber deutlich weiter. Was ändert sich konkret? Und was bedeutet das für die IT-Praxis in Unternehmen?
NIS 2-Richtlinie Zusammenfassung: Was besagt sie?
Die NIS2-Richtlinie verfolgt das Ziel, die Cyber-Resilienz kritischer Infrastrukturen und wichtiger Unternehmen in der gesamten EU zu erhöhen. Sie verpflichtet bestimmte Unternehmen und Organisationen dazu, umfassende Maßnahmen zum Schutz ihrer Netzwerke und IT-Systeme zu treffen. Obwohl die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet waren, die Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht zu überführen, stockt die Umsetzung in vielen Ländern derzeit noch. Unternehmen sollten sich dennoch frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen, da nach der nationalen Umsetzung in der Regel eine Übergangsfrist von bis zu drei Jahren zur vollständigen Nachweispflicht vorgesehen ist. Detaillierte Informationen zur Richtlinie finden Sie in unserem Blogartikel NIS2: Anforderungen, Strafen und Umsetzung.
Kerninhalte der NIS-2-Richtlinie:
- Einführung einheitlicher Sicherheitsanforderungen in der EU
- Erweiterter Geltungsbereich: Mehr Unternehmen und Sektoren sind betroffen
- Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24 Stunden
- Strengere Aufsicht und Durchsetzungsmechanismen durch nationale Behörden
- Persönliche Haftung für Geschäftsführungen bei Verstößen
Da es länderspezifische Unterschiede gibt, lesen Sie auch unsere Blogartikel zur Umsetzung in Deutschland oder Österreich.
Was ändert sich durch NIS2?
Im Vergleich zur ersten NIS-Richtlinie verschärft NIS2 nicht nur bestehende Anforderungen, sondern weitet auch den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich aus. Betroffen sind nicht mehr nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen, z. B. aus den Bereichen IT-Dienstleistungen, Energie, Transport, Gesundheit oder digitale Dienste.
Wichtige Änderungen im Überblick:
- Klare Definition von „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen
- Höhere Sicherheitsanforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen
- Verpflichtung zur Risikoanalyse und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen
- Verstärkte Verantwortung der Unternehmensführung (Governance-Pflicht)
Von der neuen Richtlinie betroffen sind zwei Kategorien:
- Wesentliche Einrichtungen wie Energieversorger, Banken, Gesundheitswesen oder öffentliche Verwaltung
- Wichtige Einrichtungen wie Hersteller von kritischen Produkten, digitale Dienste oder Post- und Kurierdienste
Die genaue Abgrenzung nach Branche und Unternehmensgröße sowie Informationen zur Betroffenheitsprüfung haben wir für Sie in einem weiteren Blogartikel zusammengefasst: NIS2: Wer ist betroffen?
Unterschiede zwischen NIS und NIS2
NIS 2 formuliert deutlich konkretere und umfassendere Anforderungen. Der Fokus liegt dabei auf einem risiko- und resilienzorientierten Ansatz: Anstatt jeden Angriff präventiv verhindern zu wollen, zielt die Richtlinie auf eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitslage ab. Dabei werden nicht nur technische, sondern auch organisatorische Prozesse betrachtet – vom Incident Response bis zur Notfallplanung.
Das Ziel: Schutz der Bevölkerung und Aufrechterhaltung kritischer Dienste, selbst im Falle erfolgreicher Angriffe.

Mehr Schutz – mehr Aufwand?
Die Umsetzung der NIS 2 bedeutet für viele Unternehmen einen spürbaren personellen und finanziellen Mehraufwand. Laut BSI betrifft die Richtlinie allein in Deutschland rund 30.000 Unternehmen – deutlich mehr als die bisherigen 4.600 Unternehmen unter der KRITIS-Verordnung. Neu ist auch, dass bereits mittelgroße Betriebe mit 50 Mitarbeitenden oder weniger unter die Regelung fallen können.
Für diese Unternehmen gilt: Die Maßnahmen müssen stets angemessen und verhältnismäßig zur Unternehmensgröße und dem Risiko umgesetzt werden. Zudem bleibt nach Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG) ein Übergangszeitraum von bis zu drei Jahren, um alle Anforderungen zu erfüllen.
Besonders herausfordernd ist für viele Unternehmen die dokumentierte Nachweisführung der Sicherheitsmaßnahmen und Prozesse – insbesondere für Betriebe, die bislang wenig Berührungspunkte mit regulatorischen Anforderungen hatten.
NIS2-Checkliste für Unternehmen
Praxisorientierter Leitfaden zur Vorbereitung auf die NIS-2-Richtlinie
Die folgende Checkliste unterstützt Unternehmen dabei, strukturiert die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie umzusetzen. Sie bietet Orientierung in zentralen Handlungsfeldern – von der Risikoanalyse bis zur IT-Dokumentation – und berücksichtigt dabei sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen.
1. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten definieren
- Benennen Sie eine verantwortliche Person auf Geschäftsführungsebene, die für die Cybersicherheit im Unternehmen zuständig ist.
- Legen Sie interne Rollen und Zuständigkeiten fest, z. B. für IT-Sicherheitsbeauftragte oder Ansprechpartner bei Sicherheitsvorfällen.
- Etablieren Sie klare Entscheidungswege und Dokumentationspflichten im Krisenfall.
2. Risikoanalyse und Schutzbedarfsfeststellung
- Führen Sie eine strukturierte Analyse möglicher IT-Risiken durch und bewerten Sie deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen.
- Ermitteln Sie den Schutzbedarf Ihrer Systeme, Netzwerke, Daten und Prozesse.
- Berücksichtigen Sie sowohl externe Bedrohungen (z. B. Cyberangriffe) als auch interne Schwachstellen (z. B. Fehlkonfigurationen).
3. IT-Dokumentation aufbauen oder aktualisieren
- Erstellen Sie eine vollständige Übersicht Ihrer IT-Infrastruktur inklusive Netzwerktopologien, Server, Clients, Anwendungen und Benutzerberechtigungen.
- Stellen Sie sicher, dass die IT-Dokumentation stets aktuell, vollständig und revisionssicher ist.
- Nutzen Sie eine automatisierte Lösung wie Docusnap, um den Aufwand zu minimieren und die Qualität der IT-Dokumentation zu erhöhen.
4. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umsetzen
- Implementieren Sie grundlegende IT-Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Zugangskontrollen, Verschlüsselung und Monitoring.
- Etablieren Sie klare Richtlinien und Prozesse für den sicheren Umgang mit IT-Systemen und Daten.
- Überprüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und passen Sie sie bei veränderten Risiken an.
5. Notfallmanagement und Vorfallreaktion vorbereiten
- Entwickeln Sie einen Incident-Response-Plan, der die Erkennung, Meldung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle regelt.
- Richten Sie interne Meldewege ein, die eine erste Meldung innerhalb von 24 Stunden ermöglichen – wie es die NIS 2-Richtlinie verlangt.
- Erstellen Sie einen Notfall- und Wiederanlaufplan, um bei einem Ausfall wesentlicher IT-Systeme handlungsfähig zu bleiben.
6. Mitarbeitende sensibilisieren und schulen
- Führen Sie regelmäßig Schulungen zur IT-Sicherheit durch, die auf unterschiedliche Rollen und Abteilungen zugeschnitten sind.
- Vermitteln Sie Wissen über aktuelle Bedrohungen, Meldepflichten und den sicheren Umgang mit IT-Systemen.
- Fördern Sie eine Sicherheitskultur im Unternehmen, in der IT-Risiken erkannt und offen kommuniziert werden.
7. Lieferketten und externe Dienstleister einbeziehen
- Prüfen Sie, welche externen Partner Zugriff auf kritische Systeme oder Daten haben.
- Stellen Sie sicher, dass auch Ihre Dienstleister angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und diese vertraglich geregelt sind.
- Führen Sie regelmäßig Sicherheitsbewertungen Ihrer Lieferkette durch.
8. Umsetzung dokumentieren und Nachweise vorbereiten
- Halten Sie alle umgesetzten Maßnahmen und Prozesse schriftlich fest – idealerweise in strukturierter und digitaler Form.
- Bereiten Sie sich auf mögliche Prüfungen durch Aufsichtsbehörden (wie das BSI in Deutschland) vor, indem Sie nachvollziehbare Nachweise bereitstellen.
- Nutzen Sie Tools wie Docusnap, um technische Informationen automatisch zu erfassen und in auswertbarer Form bereitzustellen.
Fazit - NIS 2 Zusammenfassung
Die NIS 2-Richtlinie ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe – sie ist ein Weckruf für mehr IT-Sicherheit. Unternehmen, die jetzt handeln, verschaffen sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen stabileren IT-Betrieb und bessere Resilienz gegenüber Cyberangriffen. Mit Docusnap als Tool zur IT-Dokumentation gelingt der Einstieg in die NIS 2-Compliance effizient und nachhaltig. Wie unser Tool Sie bei der Umsetzung der Richtlinie unterstützen kann, erfahren Sie im Blogartikel NIS2: Anforderungen, Strafen und Umsetzung.