NIS2: Wer ist betroffen? So prüfen Sie es!

Stefan Effenberger

IT-Dokumentation-Experte

zuletzt aktualisiert

25

.

 

March

 

2025

Lesezeit

3 Minuten

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NIS2: Wer ist betroffen? So prüfen Sie es!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Breitere Betroffenheit durch NIS2: Die NIS2-Richtlinie betrifft mehr als doppelt so viele Unternehmen wie die vorherige NIS-Regulierung. Mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und 10 Mio. € Umsatz sind nun ebenfalls verpflichtet, Cybersicherheitsmaßnahmen zu erfüllen.
  • Einstufung in kritische und besonders kritische Sektoren: Kritische Sektoren (z. B. Energie, Gesundheitswesen, Banken) unterliegen besonders strengen Sicherheitsauflagen. Besonders kritische Sektoren (z. B. Chemie, Lebensmittel, Postdienste) müssen ebenfalls IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, aber mit geringerer Meldepflicht.
  • Schnelle Betroffenheitsprüfung mit Docusnap und BSI-Tool: Unternehmen können ihre NIS2-Relevanz schnell prüfen: Das BSI bietet eine offizielle NIS2-Betroffenheitsprüfung an, während Docusnap automatisiert IT-Assets und Compliance-Risiken analysiert, um die Umsetzung der NIS2-Richtlinie zu erleichtern.
  • NIS2: Wer ist betroffen? Die NIS2-Richtlinie bringt erweiterte Anforderungen an die IT-Sicherheit mit sich und betrifft zahlreiche Unternehmen in der EU. Doch wer ist von NIS2 betroffen? Welche Unternehmen müssen sich auf neue Verpflichtungen einstellen? In diesem Beitrag klären wir, welche Branchen und Organisationen unter die NIS2-Regulierung fallen und wie Sie Ihre NIS2 Betroffenheit prüfen können.

    Was ist die NIS2-Richtlinie?

    Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine EU-weite Regelung zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie löst die bisherige NIS-Richtlinie ab und erweitert sowohl den Anwendungsbereich als auch die Sicherheitsanforderungen für Unternehmen und Organisationen. Ziel ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu erhöhen und Cyberbedrohungen besser abwehren zu können.

    NIS2-Richtlinie: Wer ist betroffen?

    Die NIS2-Richtlinie richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die als wesentliche oder wichtige Einrichtungen eingestuft werden. Das betrifft insbesondere:

    1. Besonders kritische Sektoren (wesentliche Einrichtungen)

    Dazu gehören Organisationen aus Bereichen, deren Ausfall gravierende Auswirkungen auf die Gesellschaft oder Wirtschaft hätte. Diese Unternehmen unterliegen besonders strengen Sicherheitsauflagen:

    • Energieversorgung (Strom, Gas, Wasserstoff, Fernwärme) – Unternehmen, die kritische Infrastrukturen zur Energieversorgung bereitstellen, müssen robuste Sicherheitsmaßnahmen einführen, um Blackouts oder Cyberangriffe zu verhindern.
    • Transport und Verkehr (Luftfahrt, Bahn, Schifffahrt, Straßenverkehr) – Die Sicherheit von Verkehrsnetzen ist essenziell für den Waren- und Personenverkehr. Cyberangriffe könnten hier massive Störungen verursachen.
    • Banken und Finanzinstitute – Finanzorganisationen stehen im Zentrum der Wirtschaft und sind ein attraktives Ziel für Cyberkriminalität, weshalb sie hohe Sicherheitsstandards erfüllen müssen.
    • Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Labore, Medizintechnik) – Einrichtungen des Gesundheitswesens verarbeiten hochsensible Patientendaten und müssen gegen Cyberangriffe geschützt werden, die lebenswichtige Systeme lahmlegen könnten.
    • Öffentliche Verwaltung – Staatliche Institutionen müssen eine sichere IT-Infrastruktur gewährleisten, um Verwaltungsabläufe und sensible Bürgerdaten vor Bedrohungen zu schützen.
    • Digitale Infrastruktur (Rechenzentren, Cloud-Dienste, DNS-Anbieter) – Diese Anbieter stellen die technische Grundlage für digitale Dienste bereit und müssen daher besonders widerstandsfähig gegenüber Cyberbedrohungen sein.

    2. Kritische Sektoren (wichtige Einrichtungen)

    Neben den besonders kritischen Sektoren gibt es weitere Branchen, die für die Wirtschaft und Gesellschaft strategische Bedeutung haben. Auch sie müssen umfassende IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen:

    • Post- und Kurierdienste – Die sichere Zustellung von Dokumenten und Waren wird zunehmend digital gesteuert, weshalb Cyberangriffe große Störungen verursachen könnten.
    • Abfall- und Wasserversorgung – Versorgungsunternehmen sind essenziell für den Alltag. Ein Cyberangriff auf die Wasserinfrastruktur könnte erhebliche gesundheitliche Risiken verursachen.
    • Produktion und Vertrieb von Chemikalien – Chemische Unternehmen produzieren teils gefährliche Stoffe, deren unautorisierte Manipulation oder Veröffentlichung schwerwiegende Folgen haben könnte.
    • Lebensmittelhersteller und -lieferketten – Die Sicherheit von Lieferketten ist entscheidend für die Versorgung der Bevölkerung. Cyberangriffe auf diese Infrastruktur könnten Produktions- und Logistikprozesse erheblich stören.
    • Fertigungsindustrie (z. B. Maschinenbau, Elektronikproduktion) – Hersteller komplexer technischer Produkte müssen ihre Produktionsprozesse und Lieferketten gegen Cyberbedrohungen absichern.

    BSI NIS2 Betroffenheit prüfen: Bin ich von NIS2 betroffen?

    Unternehmen müssen selbstständig ihre NIS2-Betroffenheit prüfen und feststellen, ob sie unter die neuen Vorgaben fallen. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien entscheidend:

    • Branche: Gehört Ihr Unternehmen zu einer der oben genannten Sektoren?
    • Unternehmensgröße: Mittelgroße und große Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 10 Mio. Euro sind betroffen.
    • Kritische Dienstleistungen: Erbringt Ihr Unternehmen essenzielle Dienstleistungen für die Gesellschaft oder Wirtschaft?

    Falls Sie sich unsicher sind, können Sie Ihre NIS2-Betroffenheit prüfen – unter anderem durch eine Analyse der IT-Infrastruktur und Cybersecurity-Strategie. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bietet hierzu eine offizielle NIS2-Betroffenheitsprüfung an, mit der Unternehmen herausfinden können, ob sie unter die Richtlinie fallen. Dabei ist zu beachten, dass die Prüfung lediglich als Orientierungshilfe dient und das Ergebnis rechtlich nicht bindend ist. Das BSI wird die NIS-Betroffenheitsprüfung entsprechend anpassen, sobald ein nationales Umsetzungsgesetz beschlossen wurde.

    Betroffenheitsprüfung mit Docusnap

    Eine effiziente Möglichkeit, die NIS2-Betroffenheit zu analysieren, bietet Docusnap. Mit der automatisierten IT-Dokumentation können Unternehmen ihre gesamte IT-Infrastruktur erfassen und identifizieren, welche Systeme und Prozesse von der NIS2-Richtlinie betroffen sein könnten. Docusnap hilft dabei:

    • IT-Assets und deren Kritikalität zu dokumentieren,
    • Abhängigkeiten zwischen IT-Systemen und Geschäftsprozessen aufzuzeigen,
    • Schwachstellen und Compliance-Risiken frühzeitig zu erkennen. Durch die umfassende Analyse und Berichterstellung in Docusnap erhalten Unternehmen eine solide Grundlage für ihre NIS2-Compliance-Strategie.

    Konsequenzen für von NIS2 betroffene Unternehmen

    Wenn Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt, müssen Sie verschiedene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen:

    • Risikomanagement für IT-Sicherheit etablieren: Unternehmen müssen Risiken systematisch identifizieren, bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Dies umfasst unter anderem die Implementierung von Firewalls, Intrusion Detection Systemen und regelmäßigen Penetrationstests.
    • Meldepflichten für Cyberangriffe beachten: Unternehmen sind verpflichtet, Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden zu melden. Dies ermöglicht eine schnellere Reaktion und begrenzt potenzielle Schäden.
    • Sicherheitsaudits regelmäßig durchführen: Unternehmen müssen ihre Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und an neue Bedrohungen anpassen. Audits helfen dabei, Schwachstellen zu erkennen und die Sicherheitsstrategie kontinuierlich zu verbessern.
    • Zugriffs- und Identitätsmanagement stärken: Die Implementierung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und Zero-Trust-Prinzipien sind essenziell, um unbefugten Zugriff auf kritische Systeme und Daten zu verhindern.
    • Notfallpläne für IT-Sicherheitsvorfälle entwickeln: Unternehmen sollten klare Prozesse und Maßnahmen definieren, um im Falle eines Cyberangriffs schnell und effektiv reagieren zu können. Dazu gehören unter anderem Krisenkommunikation, Wiederherstellungsstrategien und regelmäßige Notfallübungen.

    Verstöße gegen die Vorgaben können zu hohen Geldstrafen und Haftungsrisiken für die Geschäftsführung führen.

    Fazit: Wer ist von NIS2 betroffen?

    Die NIS2-Richtlinie betrifft viele Unternehmen, die bisher nicht unter die NIS-Regulierung fielen. NIS2 betroffene Unternehmen müssen ihre IT-Sicherheit verstärken, Risiken minimieren und sich auf neue Meldepflichten einstellen.

    Um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt, sollten Sie eine gründliche NIS2-Betroffenheit prüfen. Nutzen Sie dazu Best Practices und IT-Dokumentationslösungen, um eine gesetzeskonforme Umsetzung sicherzustellen.

    Erfahren Sie mehr über die NIS2-Anforderungen in unserem detaillierten Blogartikel: NIS2-Richtlinie: Alle Infos zur neuen EU-Verordnung.

    Die nächsten Schritte:

    Beginnen Sie mit einer systematischen Analyse Ihrer IT-Landschaft – am besten mit Docusnap. Die Software unterstützt Sie durch automatisierte Inventarisierung, Visualisierung von Abhängigkeiten und Berechtigungsanalysen dabei, fundierte Entscheidungen für die Modernisierung Ihrer Legacy-Systeme zu treffen. Testen Sie jetzt die Vorteile unverbindlich mit der kostenlosen Testversion von Docusnap.

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