DORA Verordnung: Anforderungen an Finanzunternehmen

Stefan Effenberger

IT-Dokumentation-Experte

zuletzt aktualisiert

11

.

 

December

 

2024

Lesezeit

3 Minuten

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DORA Verordnung: Anforderungen an Finanzunternehmen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Strenge Compliance-Anforderungen ab 2025: Ab dem 17. Januar 2025 müssen Finanzunternehmen in der EU die DORA-Verordnung einhalten, sonst drohen hohe Geldstrafen und Geschäftsrestriktionen. Besonders betroffen sind Banken, Versicherer und IT-Dienstleister.
  • Zwang zur Cyber-Sicherheit: Die DORA-Verordnung fordert regelmäßige Penetrationstests, strenge Überwachung von Drittanbietern und detaillierte Notfallpläne, um Unternehmen besser gegen Cyberangriffe abzusichern.
  • Effiziente Umsetzung mit Docusnap: Die Dokumentationssoftware Docusnap unterstützt Finanzunternehmen dabei, die DORA-Anforderungen zu erfüllen, indem sie IT-Risiken erfasst, Penetrationstests automatisiert und umfassende Sicherheitsdokumentation bereitstellt.

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die Sicherheit der IT-Systeme von Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Insbesondere die Finanzbranche ist ein bevorzugtes Ziel von Cyberangriffen und IT-Ausfällen, was erhebliche Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzmarktes haben kann. Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union die Digital Operational Resilience Act (DORA) verabschiedet. Diese neue Verordnung soll die digitale Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen stärken und sicherstellen, dass sie auch bei Cyberangriffen oder IT-Störungen weiterhin stabil funktionieren.

In diesem ausführlichen Blogartikel erfahren Sie, was die DORA-Verordnung genau ist, wann sie in Kraft tritt, welche Unternehmen betroffen sind, welche Anforderungen sie erfüllen müssen, wie sich DORA von der NIS 2-Richtlinie unterscheidet und wie professionelle Software wie Docusnap bei der Einhaltung der DORA-Vorgaben unterstützen kann.

Was ist die DORA-Verordnung?

Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) ist eine umfassende Regulierung der EU, die darauf abzielt, die digitale Resilienz von Finanzunternehmen zu stärken. Sie wurde im Dezember 2022 verabschiedet und zielt darauf ab, die Finanzbranche vor den zunehmenden Risiken durch Cyberangriffe, IT-Ausfälle und andere digitale Bedrohungen zu schützen.

Die DORA-Verordnung verpflichtet Unternehmen, ihre IT-Sicherheit zu stärken, Cyber-Risiken zu überwachen und regelmäßig Tests durchzuführen, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Störungen zu erhöhen. Sie ist Teil eines breiteren Rahmens zur Verbesserung der Cybersicherheit innerhalb der Europäischen Union und ergänzt andere Initiativen wie die NIS 2-Richtlinie.

Mehr Details zur DORA-Verordnung können Sie auf der Website der BaFin nachlesen.

Wann tritt die DORA-Verordnung in Kraft?

Die DORA-Verordnung tritt nach einer zweijährigen Übergangsphase am 17. Januar 2025 in vollem Umfang in Kraft. Ab diesem Datum sind alle betroffenen Unternehmen verpflichtet, die neuen Vorschriften zu erfüllen, um Strafen und Sanktionen zu vermeiden. Die Übergangsfrist soll den Unternehmen ausreichend Zeit geben, sich auf die Anforderungen vorzubereiten und die notwendigen internen Prozesse anzupassen.

Wer ist von der DORA-Verordnung betroffen?

Die DORA-Verordnung gilt für eine breite Palette von Unternehmen im Finanzsektor. Dazu gehören unter anderem:

  • Banken und Kreditinstitute
  • Versicherungsunternehmen und Rückversicherer
  • Investmentgesellschaften und Vermögensverwalter
  • Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute
  • Börsen und Handelsplattformen
  • Clearinghäuser und Zentralverwahrer
  • IT-Dienstleister, insbesondere solche, die Cloud-Dienste für Finanzunternehmen bereitstellen

Darüber hinaus sind auch kritische IT-Dienstleister, die maßgeblich zur Funktion der Finanzinfrastruktur beitragen, direkt von den Anforderungen betroffen. Das bedeutet, dass nicht nur traditionelle Finanzinstitute, sondern auch FinTechs und RegTechs in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Welche Auswirkungen hat die DORA-Verordnung auf Finanzunternehmen?

Die DORA-Verordnung hat tiefgreifende Auswirkungen auf die IT-Strategie und -Prozesse von Finanzunternehmen. Unternehmen müssen ihre IT-Infrastruktur neu bewerten und sicherstellen, dass sie den neuen Anforderungen gerecht werden. Zu den wichtigsten Auswirkungen gehören:

  1. Erhöhte Investitionen in Cybersicherheit: Unternehmen werden gezwungen sein, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken, was zu höheren Kosten für Compliance führen kann.
  2. Strengere Überwachung von Drittanbietern: Unternehmen müssen ihre Dienstleister wie Cloud-Anbieter intensiver überwachen und sicherstellen, dass auch diese die DORA-Vorgaben einhalten.
  3. Erweiterte Dokumentationspflichten: Finanzinstitute müssen umfangreiche Berichte und Dokumentationen zu ihren IT-Risiken, Cybervorfällen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit führen.
  4. Regelmäßige Audits und Penetrationstests: Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßige Sicherheitsprüfungen und Penetrationstests durchzuführen, um Schwachstellen zu identifizieren.

Anforderungen der DORA-Verordnung an Finanzunternehmen

Die DORA-Verordnung legt eine Reihe von Anforderungen fest, die Finanzunternehmen einhalten müssen:

  1. Umfassendes IT-Risikomanagement
    Unternehmen müssen systematische Prozesse zur Identifizierung, Bewertung und Überwachung von IT-Risiken implementieren. Dies umfasst sowohl interne Risiken als auch solche, die durch Drittanbieter entstehen.
  2. Verpflichtung zur Meldung von Cybervorfällen
    Wenn ein Unternehmen von einem schwerwiegenden Cyberangriff betroffen ist, muss es diesen zeitnah an die zuständigen Aufsichtsbehörden melden. Dies trägt zur Transparenz bei und hilft, künftige Angriffe besser zu verhindern.
  3. Regelmäßige Tests und Sicherheitsprüfungen
    Finanzunternehmen müssen regelmäßige Penetrationstests durchführen, um Sicherheitslücken in ihren Systemen zu identifizieren. Auch Stresstests zur Bewertung der Belastbarkeit der IT-Infrastruktur sind notwendig.
  4. Überwachung von Drittanbietern
    Die Zusammenarbeit mit kritischen IT-Dienstleistern muss durch Verträge und Due Diligence abgesichert werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Dienstleister ebenfalls die DORA-Anforderungen einhalten.
  5. Notfallpläne und Wiederherstellungsstrategien
    Finanzunternehmen müssen Pläne entwickeln, um IT-Störungen zu bewältigen und den Geschäftsbetrieb schnell wiederherzustellen. Dazu gehören auch regelmäßige Tests dieser Pläne.

Strafen bei Verstößen gegen die DORA-Verordnung

Verstöße gegen die DORA-Verordnung können schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Geldbußen: Nationale Aufsichtsbehörden können empfindliche Geldstrafen verhängen, wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten.
  • Einschränkung der Geschäftstätigkeit: In besonders schwerwiegenden Fällen kann es zu Geschäftsbeschränkungen oder sogar zum Entzug der Betriebslizenz kommen.
  • Reputationsschäden: Neben finanziellen Strafen können auch Vertrauensverluste bei Kunden und Partnern auftreten, was langfristige Auswirkungen auf das Geschäft haben kann.

Unterschied zwischen DORA und NIS 2

Die DORA-Verordnung und die NIS 2-Richtlinie zielen beide darauf ab, die Cybersicherheit in Europa zu verbessern, unterscheiden sich jedoch in ihrem Anwendungsbereich:

  • DORA konzentriert sich speziell auf Finanzunternehmen und deren digitale Widerstandsfähigkeit.
  • NIS 2 hat einen breiteren Anwendungsbereich und betrifft verschiedene kritische Sektoren wie Gesundheitswesen, Energie und Transport.
  • Während DORA strengere Anforderungen an Cybervorfallmeldungen und Penetrationstests stellt, zielt NIS 2 eher darauf ab, Netzwerk- und Informationssysteme allgemein sicherer zu machen.

Weitere Informationen zur NIS 2-Richtlinie finden Sie in unserem Blogartikel oder auf Wikipedia.

Wie Docusnap bei der Einhaltung der DORA-Verordnung unterstützen kann

Die Einhaltung der DORA-Verordnung stellt für viele Finanzunternehmen eine Herausforderung dar. Hier kommt Docusnap, eine umfassende Software für IT-Dokumentation und Sicherheitsmanagement, ins Spiel. Docusnap hilft Ihnen, die Anforderungen der DORA-Verordnung effizient umzusetzen.

Funktionen von Docusnap:

  1. Automatisierte IT-Dokumentation: Mit Docusnap können Sie IT-Systeme, Netzwerke und Anwendungen umfassend dokumentieren.
  2. Effizientes Risikomanagement: Die Software ermöglicht eine systematische Erfassung und Überwachung von IT-Risiken.
  3. Schwachstellenanalysen: Docusnap unterstützt bei der Durchführung von Sicherheitstests, um Schwachstellen aufzudecken.
  4. Überwachung von Drittanbietern: Mithilfe von Docusnap können Sie Verträge und Sicherheitsanforderungen von IT-Dienstleistern dokumentieren und überwachen.
  5. Notfallpläne und Wiederherstellungsstrategien: Docusnap erleichtert die Erstellung und Pflege von Notfallplänen, um die Geschäftskontinuität zu gewährleisten.

Erfahren Sie mehr über die Funktionen von Docusnap zur IT-Dokumentation.

Fazit

Die DORA-Verordnung ist ein wichtiger Schritt der EU, um die digitale Widerstandsfähigkeit der Finanzindustrie zu stärken. Die Einhaltung der neuen Vorschriften kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere für Unternehmen, die sich bisher nicht intensiv mit Cybersicherheit und IT-Risikomanagement beschäftigt haben. Mit der richtigen Dokumentationssoftware wie Docusnap können Unternehmen jedoch die Anforderungen effizient umsetzen und ihre IT-Sicherheit verbessern.

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