Das deutsche IT-Sicherheitsgesetz 3.0 im Detail

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zuletzt aktualisiert

06

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November

 

2024

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Das deutsche IT-Sicherheitsgesetz 3.0 im Detail

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erweiterter Geltungsbereich für KRITIS-Unternehmen: Das IT-Sicherheitsgesetz 3.0 dehnt den Begriff der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) aus, sodass nun mehr Unternehmen, wie größere Lebensmittelhersteller oder Transportunternehmen, unter diese Kategorie fallen, wenn deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Versorgung hätte.
  • Strengere Meldepflichten und höhere Bußgelder: Unternehmen sind verpflichtet, IT-Sicherheitsvorfälle detaillierter und schneller zu melden; bei Verstößen drohen nun Bußgelder in Millionenhöhe, was eine signifikante Verschärfung gegenüber früheren Regelungen darstellt.
  • Erweiterte Befugnisse des BSI: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält durch das IT-Sicherheitsgesetz 3.0 erweiterte Befugnisse, einschließlich des Rechts, unangekündigte Sicherheitsprüfungen bei Unternehmen durchzuführen, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards sicherzustellen.

In der heutigen Zeit, in der Digitalisierung und Vernetzung in nahezu allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen eine dominierende Rolle spielen, wächst parallel dazu die Notwendigkeit, diese digitalen Strukturen zu schützen. Cyber-Bedrohungen haben in den letzten Jahren nicht nur zugenommen, sondern sich auch in ihrer Komplexität und ihrem Schadenspotenzial gesteigert. Hier setzt das deutsche IT-Sicherheitsgesetz an.

Die Anfänge des IT-Sicherheitsgesetzes gehen auf das Jahr 2015 zurück, als das IT-Sicherheitsgesetz 1.0 verabschiedet wurde. Dies war ein entscheidender Schritt, um eine Basis für den Schutz kritischer Infrastrukturen zu schaffen und die Meldepflicht von schwerwiegenden IT-Sicherheitsvorfällen einzuführen. Infolge sich schnell wandelnder technologischer Entwicklungen und wachsender Bedrohungen wurde das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 eingeführt, das bereits strengere Vorgaben und umfangreichere Regulierungen vorsah – wir haben zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 bereits 2022 einen ausführlichen Artikel veröffentlicht.

Nun, mit dem IT-Sicherheitsgesetz 3.0, steht Deutschland vor einem weiteren, fortgeschrittenen Regelwerk. Das Gesetz repräsentiert Deutschlands Bestreben, seine digitale Infrastruktur noch intensiver zu schützen und auf aktuelle sowie zukünftige Cyber-Bedrohungen vorbereitet zu sein. Es ist ein Zeugnis der Erkenntnis, dass in einer immer stärker vernetzten Welt proaktive Maßnahmen und Gesetzgebungen unabdingbar sind, um Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.

Vergleich: IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vs. 3.0

Das IT-SiG 3.0 baut auf seinem Vorgänger, dem IT-SiG 2.0, auf und nimmt mehrere wesentliche Änderungen und Ergänzungen vor:

  1. Kritische Infrastrukturen (KRITIS): Unter IT-SiG 3.0 fallen mehr Unternehmen unter den Begriff KRITIS. Zum Beispiel könnten neben Energieversorgern nun auch größere Lebensmittelhersteller oder Transportunternehmen als KRITIS betrachtet werden, falls ein Ausfall weitreichende Auswirkungen auf die öffentliche Versorgung hätte.
  2. Bußgelder: Ein Unternehmen, das beispielsweise wiederholt gegen Meldepflichten verstößt, könnte nun mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu mehreren Millionen Euro rechnen, im Gegensatz zu den bisherigen, weitaus niedrigeren Strafen.
  3. Meldepflichten: Ein Energieversorger, der einen Hackerangriff feststellt, muss diesen Vorfall nun detaillierter und schneller melden. Dies könnte bedeuten, dass neben der Art des Angriffs auch die vermutete Herkunft und der Schadensumfang angegeben werden müssen.
  4. BSI-Befugnisse: Unter IT-SiG 3.0 könnte das BSI beispielsweise das Recht haben, unangekündigte Sicherheitsprüfungen bei Unternehmen durchzuführen, um deren Compliance sicherzustellen.
  5. Zertifizierungen: Ein Softwareunternehmen, das eine Cloud-Lösung für KRITIS-Unternehmen anbietet, muss diese Lösung möglicherweise nach neuen, strengeren Standards zertifizieren lassen.

Docusnap und die Umsetzung des IT-SiG 3.0

Docusnap ist die führende Software für IT-Dokumentation. Sie kann Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen des IT-SiG 3.0 praktisch umzusetzen und nachzuweisen:

  1. Automatische Inventarisierung: Docusnap bietet eine automatische Erfassung aller IT-Komponenten, was für die Identifikation und Absicherung kritischer Systeme essenziell ist. So kann man Schwachstellen schneller erkennen und adressieren.
  2. Sicherheitsanalysen: Durch detaillierte Analysen können Unternehmen Sicherheitsrisiken frühzeitig identifizieren. Docusnap gibt Empfehlungen, um diese Risiken zu minimieren.
  3. Berichtsfunktionen: Die Berichte von Docusnap sind umfassend und bieten die Möglichkeit, die Compliance mit dem IT-SiG 3.0 gegenüber Aufsichtsbehörden detailliert nachzuweisen.
  4. Lizenzmanagement: Das Überwachen und Verwalten von Softwarelizenzen ist nicht nur kosten-effizient, sondern stellt auch sicher, dass alle genutzten Programme legal und up-to-date sind, wodurch Sicherheitsrisiken reduziert werden.
  5. Planung und Notfallvorsorge: Die Software ermöglicht es, Notfallpläne zu entwickeln und regelmäßig zu überprüfen. Damit können Unternehmen sicherstellen, dass sie im Falle eines Sicherheitsvorfalls effektiv reagieren können.

Mit Docusnap sind Unternehmen also bestens gerüstet, um den erhöhten Anforderungen des IT-SiG 3.0 gerecht zu werden und gleichzeitig ihre IT-Infrastruktur optimal zu verwalten und zu schützen.

Wenn Sie Docusnap gerne selbst ausprobieren möchten, bieten wir Ihnen die Softwarelösung 30 Tage kostenlos zum Testen an.

Stefan Effenberger

IT-Dokumentation-Experte

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